Herzlich Willkommen!

 

 

Zu Verstärkung unseres Teams suchen wir

  • Mitarbeiter für die Finanzbuchhaltung (m/w/d)
  • Mitarbeiter für die Lohnbuchhaltung (m/w/d)

Sie arbeiten gerne selbständig, und engagiert, sind teamfähig und bereit, sich weiter zu entwickeln.

Auf Sie wartet ein modern ausgestattetes Büro, eine abwechselungsreiche Tätigkeit sowie eine leistungsgerechte Vergütung.

Bitte bewerben Sie sich gerne auch per E-Mail.

 

"Um eine Steuererklärung abgeben zu können, muss man Philosoph sein; für einen Mathematiker ist es zu schwierig“, sagte einst Albert Einstein.

Philosophen sind wir nicht. Dafür aber kompetente Berater in allen steuer- und wirtschaftlich relevanten Bereichen. Egal ob Sie Unternehmer sind, Freiberufler oder Arbeitnehmer, Hauseigentümer oder Kapitalanleger. Wir beraten Sie vorausschauend und zuverlässig.

Habe Sie Fragen zu Ihrer Finanz- und Lohnbuchhaltung oder zum Jahresabschluss? Benötigen Sie Unterstützung bei Ihrer Steuererklärung oder möchten Sie die Steuersparmöglichkeiten Ihres Gewerbes prüfen lassen? Dann rufen Sie uns an und vereinbaren Sie noch heute einen persönlichen Beratungstermin.

13.04.2026

Aufnahme ukrainischer Vertriebener: Landkreis bekommt keine weiteren Finanzmittel

Der Eifelkreis Bitburg-Prüm ist mit einer Klage auf Gewährung von Finanzmitteln für die Aufnahme solcher ukrainischer Vertriebener, die nicht entsprechend der gesetzlichen Vorgaben im Ausländerzentralregister eingetragen waren, gescheitert. mehr...

13.04.2026

"Vernetzte hybride Beratung": Möglichkeiten der Online-Beratung Jobsuchende

Bei der von der Bundesagentur für Arbeit entwickelten "vernetzten hybriden Beratung" wird ein Präsenztermin in der Agentur für Arbeit mit der virtuellen Zuschaltung interner und externer Experten kombiniert. Das teilt die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/4723) der Grünen-Fraktion mit. mehr...

13.04.2026

Kirchensteuerbescheid: Einkommensteuerbescheid ist Grundlagenbescheid

Ein Klageverfahren über einen Folgebescheid ist im Regelfall auszusetzen, wenn ein Verfahren über den Grundlagenbescheid anhängig und eine zeitgleiche Entscheidung nicht möglich ist. Laut Bundesfinanzhof (BFH) ist der Einkommensteuerbescheid ein Grundlagenbescheid für den Kirchensteuerbescheid hinsichtlich solcher Besteuerungsgrundlagen, die für die Festsetzung der Einkommensteuer als Maßstabsteue... mehr...

Weitere Artikel anzeigen

Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Jetzt kontaktieren