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Zu Verstärkung unseres Teams suchen wir

  • Mitarbeiter für die Finanzbuchhaltung (m/w/d)
  • Mitarbeiter für die Lohnbuchhaltung (m/w/d)

Sie arbeiten gerne selbständig, und engagiert, sind teamfähig und bereit, sich weiter zu entwickeln.

Auf Sie wartet ein modern ausgestattetes Büro, eine abwechselungsreiche Tätigkeit sowie eine leistungsgerechte Vergütung.

Bitte bewerben Sie sich gerne auch per E-Mail.

 

"Um eine Steuererklärung abgeben zu können, muss man Philosoph sein; für einen Mathematiker ist es zu schwierig“, sagte einst Albert Einstein.

Philosophen sind wir nicht. Dafür aber kompetente Berater in allen steuer- und wirtschaftlich relevanten Bereichen. Egal ob Sie Unternehmer sind, Freiberufler oder Arbeitnehmer, Hauseigentümer oder Kapitalanleger. Wir beraten Sie vorausschauend und zuverlässig.

Habe Sie Fragen zu Ihrer Finanz- und Lohnbuchhaltung oder zum Jahresabschluss? Benötigen Sie Unterstützung bei Ihrer Steuererklärung oder möchten Sie die Steuersparmöglichkeiten Ihres Gewerbes prüfen lassen? Dann rufen Sie uns an und vereinbaren Sie noch heute einen persönlichen Beratungstermin.

17.03.2026

Sparer-Pauschbetrag: Petition fordert Anhebung

In einer aktuellen Petition wird gefordert, der Deutsche Bundestag möge beschließen, den Sparer-Pauschbetrag gemäß § 20 Absatz 9 Einkommensteuergesetz (EStG) von derzeit 1.000 Euro auf 10.000 Euro pro Jahr (beziehungsweise 20.000 Euro für zusammenveranlagte Ehepartner) anzuheben. mehr...

17.03.2026

Grad der Behinderung: Einführung eines Verfahrens zur Mitteilung

Seit dem 01.01.2026 wurde ein Verfahren zur elektronischen Übermittlung des Grads der Behinderung (GdB) eingeführt. Dies teilt das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern mit. mehr...

17.03.2026

Missliebiger Bericht über seine Amtstätigkeit: Ex-Bürgermeister erhält keine Entschädigung

Der ehemalige Bürgermeister einer nordhessischen Stadt wollte entschädigt werden, weil die Stadt auf ihrer Homepage einen Bericht über seine Amtstätigkeit veröffentlicht hatte, durch den er sich in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt sah. Das Problem: Die Ansprüche waren, als der Ex-Bürgermeister sie geltend machte, bereits verjährt. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main stell... mehr...

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