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Zu Verstärkung unseres Teams suchen wir

  • Mitarbeiter für die Finanzbuchhaltung (m/w/d)
  • Mitarbeiter für die Lohnbuchhaltung (m/w/d)

Sie arbeiten gerne selbständig, und engagiert, sind teamfähig und bereit, sich weiter zu entwickeln.

Auf Sie wartet ein modern ausgestattetes Büro, eine abwechselungsreiche Tätigkeit sowie eine leistungsgerechte Vergütung.

Bitte bewerben Sie sich gerne auch per E-Mail.

 

"Um eine Steuererklärung abgeben zu können, muss man Philosoph sein; für einen Mathematiker ist es zu schwierig“, sagte einst Albert Einstein.

Philosophen sind wir nicht. Dafür aber kompetente Berater in allen steuer- und wirtschaftlich relevanten Bereichen. Egal ob Sie Unternehmer sind, Freiberufler oder Arbeitnehmer, Hauseigentümer oder Kapitalanleger. Wir beraten Sie vorausschauend und zuverlässig.

Habe Sie Fragen zu Ihrer Finanz- und Lohnbuchhaltung oder zum Jahresabschluss? Benötigen Sie Unterstützung bei Ihrer Steuererklärung oder möchten Sie die Steuersparmöglichkeiten Ihres Gewerbes prüfen lassen? Dann rufen Sie uns an und vereinbaren Sie noch heute einen persönlichen Beratungstermin.

17.04.2026

Discounter-Rabatt nur über App: Rechtlich zulässig

Bei Penny erhält man bestimmte Rabatte nur über die App des Discounters. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält das für diskriminierend und klagte. Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm drang er damit nicht durch. Allerdings können die Verbraucherschützer noch Revision einlegen. mehr...

17.04.2026

Corona-Förderprogramm "Überbrückungshilfe III NRW": Mit europäischem Beihilfenrecht vereinbar

Das Corona-Förderprogramm "Überbrückungshilfe III NRW", das während der Corona-Krise die wirtschaftliche Existenz kleiner und mittelständischer Unternehmen sichern sollte und hierzu eine anteilige Finanzierung betrieblicher Fixkosten vorsah, stand im Einklang mit unionsrechtlichen Vorgaben und der hierauf beruhenden "Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020". Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nor... mehr...

17.04.2026

Eigentum nicht nachgewiesen: Knapp 105.000 Euro Bargeld bleiben sichergestellt

Bei einer Wohnungsdurchsuchung wegen Ermittlungen im Bereich der Drogenkriminalität findet die Polizei bei einem Taxifahrer 104.836,73 Euro Bargeld – und stellt es sicher. Herausverlangen kann der Mann das Geld nicht, entschied jetzt das Verwaltungsgericht (VG) Mainz. Es geht davon aus, dass er nicht der rechtmäßige Eigentümer des Geldes ist. mehr...

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