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Zu Verstärkung unseres Teams suchen wir

  • Mitarbeiter für die Finanzbuchhaltung (m/w/d)
  • Mitarbeiter für die Lohnbuchhaltung (m/w/d)

Sie arbeiten gerne selbständig, und engagiert, sind teamfähig und bereit, sich weiter zu entwickeln.

Auf Sie wartet ein modern ausgestattetes Büro, eine abwechselungsreiche Tätigkeit sowie eine leistungsgerechte Vergütung.

Bitte bewerben Sie sich gerne auch per E-Mail.

 

"Um eine Steuererklärung abgeben zu können, muss man Philosoph sein; für einen Mathematiker ist es zu schwierig“, sagte einst Albert Einstein.

Philosophen sind wir nicht. Dafür aber kompetente Berater in allen steuer- und wirtschaftlich relevanten Bereichen. Egal ob Sie Unternehmer sind, Freiberufler oder Arbeitnehmer, Hauseigentümer oder Kapitalanleger. Wir beraten Sie vorausschauend und zuverlässig.

Habe Sie Fragen zu Ihrer Finanz- und Lohnbuchhaltung oder zum Jahresabschluss? Benötigen Sie Unterstützung bei Ihrer Steuererklärung oder möchten Sie die Steuersparmöglichkeiten Ihres Gewerbes prüfen lassen? Dann rufen Sie uns an und vereinbaren Sie noch heute einen persönlichen Beratungstermin.

01.06.2026

Bundeswehr: Entlassungen wegen verfassungsfeindlicher Bestrebungen

Die Bundeswehr hat seit der Verabschiedung des Gesetzes "zur Beschleunigung der Entfernung von verfassungsfeindlichen Soldatinnen und Soldaten aus der Bundeswehr" am 17.11.2023 insgesamt 19 Soldaten nach § 46 Absatz 2a des Soldatengesetzes entlassen (Stichtag: 13.04.2026). Die teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drs. 21/5579) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/5224) mi... mehr...

01.06.2026

Einkommensteuererklärung: ELSTER wird 30 Jahre alt

1996 wurde die elektronische Einkommensteuererklärung ins Leben gerufen. Seither wurden über ELSTER elektronisch bundesweit über 660 Millionen Steuererklärungen abgegeben, über 710 Millionen Bescheinigungen bereitgestellt und mehr als 1,2 Milliarden Steueranmeldungen getätigt, wie das Finanzministerium Bayern mitteilt. mehr...

01.06.2026

200 Millionen Euro Geldbuße gegen Temu: Verstoß gegen das Gesetz über digitale Dienste

Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße von 200 Millionen gegen Temu verhängt. Das Unternehmen habe es versäumt, die systemischen Risiken illegaler Produkte, die auf seiner Plattform angeboten werden, und den daraus resultierenden Schaden für die Verbraucher in der EU sorgfältig zu identifizieren, zu analysieren und zu bewerten. Es habe damit gegen das Gesetz über Digitale Dienste verstoßen. mehr...

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