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Zu Verstärkung unseres Teams suchen wir

  • Mitarbeiter für die Finanzbuchhaltung (m/w/d)
  • Mitarbeiter für die Lohnbuchhaltung (m/w/d)

Sie arbeiten gerne selbständig, und engagiert, sind teamfähig und bereit, sich weiter zu entwickeln.

Auf Sie wartet ein modern ausgestattetes Büro, eine abwechselungsreiche Tätigkeit sowie eine leistungsgerechte Vergütung.

Bitte bewerben Sie sich gerne auch per E-Mail.

 

"Um eine Steuererklärung abgeben zu können, muss man Philosoph sein; für einen Mathematiker ist es zu schwierig“, sagte einst Albert Einstein.

Philosophen sind wir nicht. Dafür aber kompetente Berater in allen steuer- und wirtschaftlich relevanten Bereichen. Egal ob Sie Unternehmer sind, Freiberufler oder Arbeitnehmer, Hauseigentümer oder Kapitalanleger. Wir beraten Sie vorausschauend und zuverlässig.

Habe Sie Fragen zu Ihrer Finanz- und Lohnbuchhaltung oder zum Jahresabschluss? Benötigen Sie Unterstützung bei Ihrer Steuererklärung oder möchten Sie die Steuersparmöglichkeiten Ihres Gewerbes prüfen lassen? Dann rufen Sie uns an und vereinbaren Sie noch heute einen persönlichen Beratungstermin.

21.07.2026

Arbeitsförderung: Soll digitaler und moderner werden

Das Kabinett hat den Gesetzentwurf zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung beschlossen. Ziel ist es, die Bundesagentur für Arbeit moderner aufzustellen, Verwaltungsabläufe zu vereinfachen und die Vermittlung in Beschäftigung und Weiterbildung zu stärken. mehr...

21.07.2026

Angebliche Betriebsprüfungen: Warnung vor betrügerischen E-Mails

Die Steuerverwaltung Rheinland-Pfalz warnt vor gefälschten E-Mails, die den Eindruck erwecken, von einer offiziellen Stelle zu stammen. Die Nachrichten richteten sich insbesondere an Steuerberater, Gewerbetreibende und Unternehmen und kündigten eine vermeintliche "Außenprüfung gemäß § 193 Abgabenordnung" an. Tatsächlich, so das rheinland-pfälzische Landesamt für Steuern (LfSt), handele es sich dab... mehr...

21.07.2026

Erbschaftsteuer: Ermittlung der Erbanteile von Amts wegen bei Vorliegen gewichtiger Gründe

Finanzbehörden und Finanzgerichte haben regelmäßig vom Erbrecht auszugehen, wie es im Erbschein angegeben ist. Werden jedoch gewichtige Gründe erkennbar, die gegen die Richtigkeit des Erbscheins in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht sprechen, sind sie berechtigt und verpflichtet, das Erbrecht und – bei Miterben – die Erbanteile selbst zu ermitteln. Das stellt der Bundesfinanzhof (BFH) klar. mehr...

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