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Zu Verstärkung unseres Teams suchen wir

  • Mitarbeiter für die Finanzbuchhaltung (m/w/d)
  • Mitarbeiter für die Lohnbuchhaltung (m/w/d)

Sie arbeiten gerne selbständig, und engagiert, sind teamfähig und bereit, sich weiter zu entwickeln.

Auf Sie wartet ein modern ausgestattetes Büro, eine abwechselungsreiche Tätigkeit sowie eine leistungsgerechte Vergütung.

Bitte bewerben Sie sich gerne auch per E-Mail.

 

"Um eine Steuererklärung abgeben zu können, muss man Philosoph sein; für einen Mathematiker ist es zu schwierig“, sagte einst Albert Einstein.

Philosophen sind wir nicht. Dafür aber kompetente Berater in allen steuer- und wirtschaftlich relevanten Bereichen. Egal ob Sie Unternehmer sind, Freiberufler oder Arbeitnehmer, Hauseigentümer oder Kapitalanleger. Wir beraten Sie vorausschauend und zuverlässig.

Habe Sie Fragen zu Ihrer Finanz- und Lohnbuchhaltung oder zum Jahresabschluss? Benötigen Sie Unterstützung bei Ihrer Steuererklärung oder möchten Sie die Steuersparmöglichkeiten Ihres Gewerbes prüfen lassen? Dann rufen Sie uns an und vereinbaren Sie noch heute einen persönlichen Beratungstermin.

17.07.2026

Freizeitmesse: Kein Schadensersatz nach Sturz von Balance Board

Ein Besucher einer Freizeitmesse erhält nach einem Sturz von einem Balance Board weder Schmerzensgeld noch Schadensersatz. Das Landgericht (LG) München I wies die Klage eines Mannes ab, der sich 2024 beim Testen des Sportgeräts schwer verletzt hatte. mehr...

17.07.2026

Aussetzungszinsen: Zweifel an Verfassungsmäßigkeit

Das Finanzgericht (FG) Münster hat die Vollziehung von Aussetzungszinsen für die Jahre 2014 bis 2018 in voller Höhe ausgesetzt. Die Richter äußerten ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des gesetzlichen Zinssatzes von 0,5 Prozent pro Monat beziehungsweise sechs Prozent pro Jahr. mehr...

17.07.2026

Hessische Grundsteuer: Zweifel an Verfassungsmäßigkeit hinsichtlich übergroßer Grundstücke im Außenbereich

Das Finanzgericht (FG) Hessen hat mit Blick auf übergroße Grundstücke im Außenbereich erhebliche Zweifel daran, dass das im Zuge der Neuregelung des Hessischen Grundsteuergesetzes (HGrStG) eingeführte Flächen-Faktor-Modell verfassungsgemäß ist. Es hat deswegen im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes eine (teilweise) Aussetzung der Vollziehung gewährt. mehr...

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