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Zu Verstärkung unseres Teams suchen wir

  • Mitarbeiter für die Finanzbuchhaltung (m/w/d)
  • Mitarbeiter für die Lohnbuchhaltung (m/w/d)

Sie arbeiten gerne selbständig, und engagiert, sind teamfähig und bereit, sich weiter zu entwickeln.

Auf Sie wartet ein modern ausgestattetes Büro, eine abwechselungsreiche Tätigkeit sowie eine leistungsgerechte Vergütung.

Bitte bewerben Sie sich gerne auch per E-Mail.

 

"Um eine Steuererklärung abgeben zu können, muss man Philosoph sein; für einen Mathematiker ist es zu schwierig“, sagte einst Albert Einstein.

Philosophen sind wir nicht. Dafür aber kompetente Berater in allen steuer- und wirtschaftlich relevanten Bereichen. Egal ob Sie Unternehmer sind, Freiberufler oder Arbeitnehmer, Hauseigentümer oder Kapitalanleger. Wir beraten Sie vorausschauend und zuverlässig.

Habe Sie Fragen zu Ihrer Finanz- und Lohnbuchhaltung oder zum Jahresabschluss? Benötigen Sie Unterstützung bei Ihrer Steuererklärung oder möchten Sie die Steuersparmöglichkeiten Ihres Gewerbes prüfen lassen? Dann rufen Sie uns an und vereinbaren Sie noch heute einen persönlichen Beratungstermin.

05.06.2026

Beilegung internationaler Steuerstreitigkeiten: Technische Verhandlungen über Mehrseitiges Übereinkommen über die Kommission sind abgeschlossen

Österreich, Bulgarien, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Irland, die Niederlande, Polen, Spanien und Schweden haben die technischen Verhandlungen über das Mehrseitige Übereinkommen über die Kommission zur Beilegung internationaler Steuerstreitigkeiten (Multilateral Convention on the International Tax Dispute Resolution Commission – ITDRC) abgeschlossen. Das teilt das Bundesfinanzministerium (BMF)... mehr...

05.06.2026

Aufenthaltsrecht einer Mutter in Spanien: Muss von Kind abgeleitetem Aufenthaltsrecht in anderem EU-Staat nicht entgegenstehen

Der Mutter eines minderjährigen Kindes, das EU-Bürger ist, kann ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht in dem Mitgliedstaat zustehen, in dem sie mit diesem wohnt und dessen Staatsangehörigkeit das Kind besitzt. Laut Europäischem Gerichtshof (EuGH) gilt dies auch dann, wenn die Mutter bereits über ein Aufenthaltsrecht in einem anderen Mitgliedstaat verfügt. mehr...

05.06.2026

CSD Dresden kann mit Straßenfest stattfinden

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat auf die Beschwerde des Christopher Street Day Dresden e. V. angeordnet, dass die Veranstaltung CSD Dresden 2026 vorläufig als Versammlung einzustufen ist. Es hat die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen einen das Gegenteil feststellenden Bescheid der Landeshauptstadt Dresden angeordnet. Das Verwaltungsgericht Dresden hatte den Antrag auf vorläufige... mehr...

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