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Zu Verstärkung unseres Teams suchen wir

  • Mitarbeiter für die Finanzbuchhaltung (m/w/d)
  • Mitarbeiter für die Lohnbuchhaltung (m/w/d)

Sie arbeiten gerne selbständig, und engagiert, sind teamfähig und bereit, sich weiter zu entwickeln.

Auf Sie wartet ein modern ausgestattetes Büro, eine abwechselungsreiche Tätigkeit sowie eine leistungsgerechte Vergütung.

Bitte bewerben Sie sich gerne auch per E-Mail.

 

"Um eine Steuererklärung abgeben zu können, muss man Philosoph sein; für einen Mathematiker ist es zu schwierig“, sagte einst Albert Einstein.

Philosophen sind wir nicht. Dafür aber kompetente Berater in allen steuer- und wirtschaftlich relevanten Bereichen. Egal ob Sie Unternehmer sind, Freiberufler oder Arbeitnehmer, Hauseigentümer oder Kapitalanleger. Wir beraten Sie vorausschauend und zuverlässig.

Habe Sie Fragen zu Ihrer Finanz- und Lohnbuchhaltung oder zum Jahresabschluss? Benötigen Sie Unterstützung bei Ihrer Steuererklärung oder möchten Sie die Steuersparmöglichkeiten Ihres Gewerbes prüfen lassen? Dann rufen Sie uns an und vereinbaren Sie noch heute einen persönlichen Beratungstermin.

31.08.2026

Arbeitgeber: Darf Homeoffice nach billigem Ermessen beenden

Arbeitgeber können die Erlaubnis zum Homeoffice grundsätzlich durch eine Weisung beenden. Das hat das Arbeitsgericht (ArbG) Düsseldorf mit Urteil vom 11.02.2026 entschieden (3 Ca 6587/25), wie die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. Das Gericht stellte laut DAV klar, dass eine Anweisung zur Rückkehr in den Betrieb unwirksam ist, wenn sie die Interessen des... mehr...

31.08.2026

Erbschaft- und Schenkungsteuer: Auf Rekordniveau

Die Einnahmen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer haben 2025 einen Rekordwert erreicht. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, setzten die Finanzverwaltungen bundesweit 21,4 Milliarden Euro Steuern fest, ein Plus von 60,8 Prozent gegenüber 2024. Ausschlaggebend waren vor allem große Vermögensübertragungen von mehr als 20 Millionen Euro, bei denen sich die Steuerlast mehr als verdop... mehr...

31.08.2026

Familienheim geerbt: Sechsmonatsfrist ist keine starre Grenze

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat zum Erbe eines Familienheims entschieden, dass die für die Steuerbefreiung erforderliche "unverzügliche" Selbstnutzung stets anhand der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen ist. Die von der Rechtsprechung entwickelte Sechsmonatsfrist sei dabei keine starre Grenze. mehr...

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