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Zu Verstärkung unseres Teams suchen wir

  • Mitarbeiter für die Finanzbuchhaltung (m/w/d)
  • Mitarbeiter für die Lohnbuchhaltung (m/w/d)

Sie arbeiten gerne selbständig, und engagiert, sind teamfähig und bereit, sich weiter zu entwickeln.

Auf Sie wartet ein modern ausgestattetes Büro, eine abwechselungsreiche Tätigkeit sowie eine leistungsgerechte Vergütung.

Bitte bewerben Sie sich gerne auch per E-Mail.

 

"Um eine Steuererklärung abgeben zu können, muss man Philosoph sein; für einen Mathematiker ist es zu schwierig“, sagte einst Albert Einstein.

Philosophen sind wir nicht. Dafür aber kompetente Berater in allen steuer- und wirtschaftlich relevanten Bereichen. Egal ob Sie Unternehmer sind, Freiberufler oder Arbeitnehmer, Hauseigentümer oder Kapitalanleger. Wir beraten Sie vorausschauend und zuverlässig.

Habe Sie Fragen zu Ihrer Finanz- und Lohnbuchhaltung oder zum Jahresabschluss? Benötigen Sie Unterstützung bei Ihrer Steuererklärung oder möchten Sie die Steuersparmöglichkeiten Ihres Gewerbes prüfen lassen? Dann rufen Sie uns an und vereinbaren Sie noch heute einen persönlichen Beratungstermin.

17.09.2026

Bei Felssturz verletzt: Wanderer geht leer aus

Mindestens 120.000 Euro Schmerzensgeld hatte ein Wanderer nach einem Felssturz auf einem beliebten Steig in der Fränkischen Schweiz verlangt. Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg lehnte das ab: Weder die Eigentümer des betroffenen Waldgrundstücks noch eine Bergsportvereinigung hafteten für die bei dem Unfall erlittene schwere Armverletzung. mehr...

17.09.2026

EU-Hinweisgeberschutzrichtlinie: Steuerberaterverband kritisiert deutsche Umsetzung

Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hat sich an der Umfrage der EU-Kommission zum so genannten Gold-Plating betgeiligt und dabei die deutsche Umsetzung der EU-Hinweisgeberschutzrichtlinie kritisiert. Nach Auffassung des Verbands führt die nationale Ausgestaltung zu Nachteilen für Steuerberater und weicht vom eigentlichen Sinn der europäischen Vorgaben ab. mehr...

17.09.2026

Gefühlte Identität: Nicht maßgeblich für Bürgergeldanspruch

Eine russische Staatsangehörige ohne gültiges Aufenthaltsrecht hat keinen Anspruch auf Bürgergeld oder Sozialhilfe. Daran ändere auch nichts, dass sich die Frau nicht mehr mit ihrer in der Geburtsurkunde vermerkten Identität identifiziert und sich als Deutsche versteht, so das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg. mehr...

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