Herzlich Willkommen!

Wir gratulieren unserer Mitarbeiterin Theresa Neumann 

zur bestandenen Steuerberaterprüfung!!!

Herzlichen Glückwunsch und alles Gute

 

Zu Verstärkung unseres Teams suchen wir

  • Mitarbeiter für die Finanzbuchhaltung (m/w/d)
  • Mitarbeiter für die Lohnbuchhaltung (m/w/d)

Sie arbeiten gerne selbständig, und engagiert, sind teamfähig und bereit, sich weiter zu entwickeln.

Auf Sie wartet ein modern ausgestattetes Büro, eine abwechselungsreiche Tätigkeit sowie eine leistungsgerechte Vergütung.

Bitte bewerben Sie sich gerne auch per E-Mail.

 

"Um eine Steuererklärung abgeben zu können, muss man Philosoph sein; für einen Mathematiker ist es zu schwierig“, sagte einst Albert Einstein.

Philosophen sind wir nicht. Dafür aber kompetente Berater in allen steuer- und wirtschaftlich relevanten Bereichen. Egal ob Sie Unternehmer sind, Freiberufler oder Arbeitnehmer, Hauseigentümer oder Kapitalanleger. Wir beraten Sie vorausschauend und zuverlässig.

Habe Sie Fragen zu Ihrer Finanz- und Lohnbuchhaltung oder zum Jahresabschluss? Benötigen Sie Unterstützung bei Ihrer Steuererklärung oder möchten Sie die Steuersparmöglichkeiten Ihres Gewerbes prüfen lassen? Dann rufen Sie uns an und vereinbaren Sie noch heute einen persönlichen Beratungstermin.

26.04.2024

Bürgergeld: Jobcenter darf Geldgeschenk für Pilgerreise anrechnen

Ein beträchtliches Geldgeschenk darf auf das Bürgergeld angerechnet werden – auch, wenn das Geld für eine Pilgerreise zugewendet wurde. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg entschieden. mehr...

26.04.2024

Großmarkt: Kommune nicht zu Fortführung verpflichtet

Die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung verpflichtet eine Kommune nicht, einen als öffentliche Einrichtung betriebenen Großmarkt fortzuführen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden. mehr...

26.04.2024

Straßenreinigungsgebühren: Quadratwurzelmaßstab darf bei Berechnung angewendet werden

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Niedersachsen hat den so genannten Quadratwurzelmaßstab bei der Berechnung von Straßenreinigungsgebühren als rechtmäßig bestätigt. Damit waren in zwei Verfahren Berufungen gegen Straßenreinigungsgebührenbescheide der Hansestadt Lüneburg für das Jahr 2018 erfolglos. mehr...

Weitere Artikel anzeigen

Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Jetzt kontaktieren