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25.04.2025

Sicherere Straßen, sauberere Luft: EU-Kommission plant neue Regeln für den Straßenverkehr

Die Europäische Kommission schlägt eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor. Das Ziel: Eine Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit und bessere Luftqualität.

Dazu sollen drei EU-Richtlinien überarbeitet werden: zu den regelmäßigen technischen Kontrollen von Fahrzeugen, zu Fahrzeugzulassungen und zu den Straßenkontrollen für Nutzfahrzeuge.

Der Vorschlag der Kommission zielt auf unsichere Fahrzeuge ab, die zu Unfällen, Todesfällen und Verletzungen beitragen. Denn: Bis 2050 soll es nahezu keine Todesfälle und keine schweren Verletzungen auf den Straßen der EU mehr geben. Die Zahl der Todesfälle und schweren Verletzungen soll bis 2030 um 50 Prozent verringert werden.

Wenige umweltbelastende und laute Fahrzeuge seien zudem für einen unverhältnismäßig hohen Anteil schädlicher Emissionen verantwortlich, erläutert die EU-Behörde. Mit den derzeitigen Vorschriften, die zuletzt 2014 aktualisiert wurden, würden Luftverschmutzung und Lärm nicht ausreichend bekämpft.

Mit der Überalterung des Fuhrparks steige auch das Risiko des Kilometerzählerbetrugs, also dass der Kilometerzähler zurückgedreht wird auf einen geringeren Kilometerstand. Um diesen Betrug zu bekämpfen, hält die Kommission aktualisierte Vorschriften für nötig. Veraltete Verfahren und der Verzicht auf moderne Technologien behinderten derzeit die Durchsetzung und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit.

Unter anderem sollen die Prüfungen an neue Fahrzeuge angepasst werden; es soll regelmäßige technische Inspektionen für Elektrofahrzeuge und neue Tests für elektronische Sicherheitssysteme geben. Neue Emissionsprüfungen sollen Fahrzeuge mit hohen Emissionen outen – einschließlich manipulierter Fahrzeuge. Zur besseren Betrugsbekämpfung sollen Kilometerstände in nationalen Datenbanken für den grenzüberschreitenden Austausch von Informationen erfasst werden. Pkw und Transporter, die älter als zehn Jahre sind, sollen jährlich kontrolliert werden.

Auch die Digitalisierung soll vorangetrieben werden: Geplant ist eine Ausstellung elektronischer Fahrzeugzulassungs- und Prüfbescheinigungen und ein Austausch von Daten über eine gemeinsame Plattform zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren. Die EU-Mitgliedstaaten sollen die Bescheinigungen über die regelmäßige technische Kontrolle gegenseitig anerkennen. Und schließlich soll der Zugang zu technischen Fahrzeugdaten für Prüfstellen gestrafft werden.

Die Vorschläge werden nun vom Europäischen Parlament und vom Rat im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens geprüft. Sobald dies vereinbart ist, wird die Kommission die erforderlichen delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte für bestimmte Aspekte der Durchführung der Vorschriften ausarbeiten.

Europäische Kommission, PM vom 24.03.2025