20.10.2026
Ein 23-jähriger Autofahrer ist mit seinem Eilantrag gegen den Entzug der Fahrerlaubnis vor dem Verwaltungsgericht (VG) Koblenz gescheitert. Die Behörde hatte ihm den Führerschein entzogen, weil er ein angeordnetes medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) nicht vorgelegt hatte.
Der Mann war mehrfach durch so genanntes Auto-Posing in der Koblenzer Innenstadt aufgefallen. Nach Angaben des Gerichts beschleunigte er mit Mietwagen wiederholt stark auf kurzen Strecken, verursachte erheblichen Lärm, spielte überlaut Musik ab und beging einen Geschwindigkeitsverstoß. Bei Polizeikontrollen zeigte er sich zudem uneinsichtig.
Das Gericht bestätigte die MPU-Anordnung. Das Verhalten des Antragstellers lasse auf ein charakterliches Defizit schließen. Er stelle seinen Wunsch nach Aufmerksamkeit über die Regeln des Straßenverkehrs und die Interessen anderer Verkehrsteilnehmer. Weil er das geforderte Gutachten nicht vorlegte, durfte die Behörde auf seine fehlende Fahreignung schließen.
Gegen die Entscheidung kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt werden.
Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 07.10.2026, 4 L 948/26.KO, nicht rechtskräftig