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22.09.2026

Finanzverwaltung Sachsen-Anhalt: stellt korrigierte E-Bilanzen künftig elektronisch bereit

Unternehmen und Steuerberatungen in Sachsen-Anhalt können künftig korrigierte E-Bilanzen elektronisch abrufen. Wie das Finanzministerium des Landes mitteilt, sollen damit Korrekturen, die Finanzämter an übermittelten E-Bilanzen vornehmen, erstmals medienbruchfrei zurück an die Steuerpflichtigen und ihre Berater übermittelt werden.

Bislang konnten Abweichungen der Finanzverwaltung von einer eingereichten E-Bilanz nicht elektronisch zurückgespielt werden. Mit der neuen Funktion wird nun eine durchgängige digitale Kommunikation zwischen Unternehmen, Steuerkanzleien und Finanzämtern ermöglicht. Das Verfahren wurde bereits in Bayern und Nordrhein-Westfalen eingeführt; weitere Länder sollen schrittweise folgen.

Voraussetzung für die Teilnahme ist eine bestehende Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe nach dem so genannten DIVA-Verfahren (Stufe 2). Eine gesonderte Zustimmung für den Abruf korrigierter E-Bilanzen ist nicht erforderlich. Ohne eine solche Einwilligung kann das Verfahren allerdings nicht genutzt werden.

Abrufbar sind korrigierte Jahresabschlüsse, Umwandlungsbilanzen, soweit sie zugleich Jahresabschlüsse darstellen, Liquidationsschlussbilanzen sowie Aufgabebilanzen. Für andere Bilanzarten, etwa Eröffnungsbilanzen oder Sonder- und Ergänzungsbilanzen, ist eine Bereitstellung zunächst nicht vorgesehen.

Die von den Finanzämtern korrigierten E-Bilanzen werden als "sonstiges Schreiben" bereitgestellt, da es sich nicht um Verwaltungsakte handelt. Nutzer erhalten darüber eine Benachrichtigungs-E-Mail. Zum Download stehen anschließend ein Begleitschreiben im pdf-Format sowie die korrigierte E-Bilanz im XBRL-Format bereit.

Nach Angaben der Finanzverwaltung ermöglicht insbesondere das XBRL-Format eine direkte Weiterverarbeitung in den IT-Systemen von Unternehmen und Steuerberatungskanzleien. Die Datensätze enthalten die korrigierten Werte, nicht jedoch eine gesonderte Kennzeichnung der vorgenommenen Änderungen oder die jeweiligen Differenzbeträge. Enthalten sein können unter anderem Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Ergebnisverwendung sowie die steuerliche Gewinnermittlung. Weitere Bestandteile wie Anlagenspiegel oder Kontennachweise werden nicht bereitgestellt.

Korrigierte E-Bilanzen aus dem Innendienst können bereits für alle Rechtsformen zur Verfügung gestellt werden. Die Bereitstellung von Korrekturen aus dem Außendienst soll in Sachsen-Anhalt für Einzelunternehmen und Körperschaften frühestens im zweiten Halbjahr 2026 möglich werden.

Nach Einschätzung der Finanzverwaltung dürfte die Verfahrenserweiterung den Datenaustausch zwischen Unternehmen, Beratern und Behörden vereinfachen und zu mehr Effizienz und Transparenz beitragen.

Finanzministerium Sachsen-Anhalt, Schreiben vom 18.09.2026