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08.09.2026

Fernunterrichtsschutzgesetz: Bundessteuerberaterkammer begrüßt Aus

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) unterstützt die Pläne der Bundesregierung, das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) aufzuheben. In einer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend bewertet sie die geplante Reform als wichtigen Schritt zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Weiterbildungsmarktes.

Aus Sicht der Kammer haben Digitalisierung, Künstliche Intelligenz, Fachkräftemangel und demografischer Wandel den Bedarf an flexiblen Fortbildungsangeboten deutlich erhöht. Gerade in der Steuerberatung seien digitale Lernformate wie Webinare, Aufzeichnungen und hybride Veranstaltungen mittlerweile unverzichtbar geworden.

Das Fernunterrichtsschutzgesetz stamme aus dem Jahr 1977 und entspreche nicht mehr den Anforderungen einer digitalen Lernwelt. Die vorgesehene Abschaffung werde daher ausdrücklich begrüßt, da sie Bürokratie abbauen und die Wettbewerbsfähigkeit von Weiterbildungsangeboten stärken könne.

Gleichzeitig weist die BStBK auf mögliche steuerliche Folgen hin. Der Wegfall des Gesetzes könne umsatzsteuerliche Auswirkungen haben und Anpassungen im Umsatzsteuer-Anwendungserlass erforderlich machen. Die Kammer regt deshalb an, diese Konsequenzen frühzeitig in den weiteren Gesetzgebungsprozess einzubeziehen.

Bundessteuerberaterkammer, PM vom 04.09.2026