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08.09.2026

Arbeitsagentur: Soll digitaler werden

Die Bundesregierung will die Bundesagentur für Arbeit (BA) umfassend modernisieren und Verwaltungsverfahren beschleunigen. Ein Gesetzentwurf sieht vor, die Arbeitsförderung stärker zu digitalisieren, Bürokratie abzubauen und die Vermittlung in Beschäftigung als Kernaufgabe der BA zu stärken.

Künftig sollen Anträge auf Leistungen der Arbeitsförderung sowie erforderliche Angaben grundsätzlich digital eingereicht werden. Zahlreiche bislang vorgeschriebene Schriftformerfordernisse sollen entfallen. So sollen bei der Vermittlung durch Dritte Verträge zwischen Arbeitsuchenden und privaten Arbeitsvermittlern nicht mehr handschriftlich unterschrieben werden müssen; künftig soll die Textform ausreichen.

Darüber hinaus will die Bundesregierung persönliche Vorsprachen teilweise durch Videotelefonie ersetzen. Eine so genannte Experimentierklausel soll den Behörden zudem mehr Spielraum für innovative Verwaltungshandeln geben.

Hintergrund der Reform sind auch die Folgen des demografischen Wandels. Die Bundesagentur rechnet bis 2032 mit erheblichen Personalverlusten durch altersbedingte Abgänge und Fluktuation. Nach Auffassung der Bundesregierung kann eine konsequente Digitalisierung helfen, den erwarteten Personalmangel abzufedern.

Auch Unternehmen sollen von den Änderungen profitieren. Geplant ist eine weitere Digitalisierung im Arbeitsschutzrecht. Dabei sollen zahlreiche Vorgaben, die bislang eine eigenhändige Unterschrift auf Papier erfordern, auf die einfachere Textform umgestellt werden.

Für die Umsetzung des Gesetzes kalkuliert die Bundesregierung mit einmaligen Umstellungskosten von rund acht Millionen Euro im Jahr 2027 sowie zusätzlichen Ausgaben von etwa elf Millionen Euro jährlich ab 2028.

Deutscher Bundestag, PM vom 07.09.2026