29.07.2026
Die AfD-Fraktion will für Betriebe, die Einkünfte aus Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft beziehen, die Bildung einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage bis zur Höhe des durchschnittlichen Gewinns der vergangenen fünf Wirtschaftsjahre ermöglichen. In ihrem Antrag (BT-DRs. 21/7238) mit dem Titel "Steuerfreie Risikoausgleichsrücklage einführen – Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft krisensicher aufstellen" fordert sie die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.
Demnach sollen berechtigte Betriebe ausschließlich für inländische Betriebsstätten in wirtschaftlich guten Jahren steuerfrei Beträge in eine Risikoausgleichsrücklage bis maximal 500.000 Euro einstellen können. Die bestehende Glättungsvorschrift unter § 32c Einkommensteuergesetz (Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft) soll abgeschafft werden.
Deutscher Bundestag, PM vom 24.07.2026