15.05.2026
Das Bundeskabinett hat am 13.05.2026 den Gesetzentwurf zur Gebäudemodernisierung beschlossen. Dieser sieht eine Neuorientierung bei der Effizienz und der Modernisierung im Gebäudesektor vor. Das neue Gesetz soll das umstrittene Heizungsgesetz ablösen.
Die Vorgaben zur Nutzung von mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien beim Heizen sollen entfallen, genauso wie Betriebsverbote bestimmter Heizungen, teilt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) mit. Es soll eine freie Heizungswahl für alle Gebäudeeigentümer gelten. Dabei soll aus unterschiedlichen Optionen gewählt werden können: Wärmepumpen, Hybridmodelle und Biomasse-Pelletheizungen. Auch Gas- und Ölheizungen sollen wieder zulässig sein.
Die dafür eingesetzten Brennstoffe sollen sukzessive klimafreundlicher werden. Wer weiterhin mit fossilen Brennstoffen heizen möchte, soll nach und nach den Anteil an grünem Öl beziehungsweise Gas erhöhen und so zum Klimaschutz beitragen müssen. Das Gebäudemodernisierungsgesetz soll evaluiert werden – zeigt sich hier, dass die Marktdynamik hinter dem 2045-Ziel zurückbleibt, soll nachgesteuert werden.
Wer unter die Biotreppe fällt, hat ab 2029 einen zunehmenden Anteil an Biomethan, Bioheizöl, biogenem Flüssiggas oder aber grünem, blauem, orangenem oder türkisem Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate zur Wärmeerzeugung einzusetzen. Dieser biogene Anteil steige, teilt das BMWE mit: von zehn Prozent ab dem Jahr 2029, über 15 Prozent 2030, gefolgt von 30 Prozent ab dem Jahr 2035 und schließlich auf 60 Prozent ab dem Jahr 2040.
Im Jahr 2030 sei eine Evaluation des Gebäudemodernisierungsgesetzes mit Bezug zum Klimaschutzgesetz und dem Ziel der Klimaneutralität bis 2045 vorgesehen.
Die Bundesförderung für den Heizungstausch werde bis mindestens 2029 abgesichert.
Zum Schutz von Mietern werde im Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz eine hälftige Kostenaufteilung zwischen Mieter und Vermieter beim Einbau einer Heizung geregelt, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas betrieben wird.
Ab 01.01.2028 sollen gelten: Bei neu eingebauten Heizungen tragen Mieter und Vermieter jeweils zur Hälfte die anfallenden Kohlendioxidkosten und Gasnetzentgelte. Ab 2029 sollen sich bei neu eingebauten Heizungen Mieter und Vermieter zudem für die Stufen 1, 2 und 3 der Biotreppe jeweils hälftig den für die biogenen Brennstoffe anfallenden Preisbestandteil teilen.
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, PM vom 13.05.2026