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25.07.2025

Kassensicherungsverordnung: Änderungen vorgestellt

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat einen Referentenentwurf für eine Zweite Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) veröffentlicht.

Durch die vorgeschlagenen Änderungen soll die Anwendung der technischen Vorgaben der Kassensicherungsverordnung für die Wirtschaft vereinfacht und Rechtssicherheit durch Klarstellungen gegeben werden.

So wird laut BMF zum Beispiel die Aufnahme der Daten nach § 6 KassenSichV in eine E-Rechnung ermöglicht. Ein gesonderter Beleg nach § 146a Absatz 2 Abgabenordnung sei somit nicht erforderlich. Ferner würden App-basierte Systeme in den Anwendungsbereich klarstellend aufgenommen. Zum anderen solle die Verordnung auch zur (weiteren) Bekämpfung der Steuerhinterziehung dienen. So solle die Anwendungsregelung für Wegstreckenzähler ausgeweitet werden.

Die bisherige Bestimmung zur Anwendung der Kassensicherungsverordnung auf Wegstreckenzähler durch ein BMF-Schreiben werde in die Verordnung übernommen. Darüber hinaus würden schon vor dem 01.07.2024 in den Verkehr gebrachte Wegstreckenzähler mit einer digitalen Schnittstelle ab 2026 in den Anwendungsbereich aufgenommen. Außerdem beinhalte der Entwurf der Zweiten Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung auch Änderungen zum Zertifizierungsverfahren, um insbesondere eine notwendige Übergangsregelung aufgrund weiterer EU-Vorgaben zu schaffen.

Bundesfinanzministerium, PM vom 24.07.2025