25.04.2025
Das Land Schleswig-Holstein will Steuerkriminalität noch effektiver bekämpfen. Dafür soll ein neues digitales Hinweisgeberportal sorgen, dass seit dem 10.04.2025 zur anonymen Meldung von Steuerstraftaten zur Verfügung steht.
Über das vom Finanzministerium Schleswig-Holstein eingerichtete Portal können Bürger schnell, sicher und anonym Hinweise auf mögliche Steuerhinterziehung oder andere Steuerstraftaten einreichen.
Und so funktioniert das anonyme Melden: Wer einen Verdacht auf Steuerhinterziehung hat, kann diesen über das Portal anonym mitteilen. Für Rückfragen der Steuerfahndung wird ein geschützter digitaler Postkasten eingerichtet – auch dieser bleibt anonym. Das soll eine Konkretisierung der Hinweise ermöglichen.
Das Portal ergänzt die bisherigen Wege zur Abgabe von Hinweisen (per Post oder persönlich). Es ist ab sofort erreichbar (https://www.bkms-system.com/bkwebanon/report/clientInfo?cin=fW04B5&c=-1&language=ger).
Finanzministerium Schleswig-Holstein, PM vom 14.04.2025
Steuerdelikte aufdecken: Auch Niedersachsen richtet anonymes Hinweisgebersystem ein
Nicht nur in Schleswig-Holstein, sondern auch in Niedersachsen können Bürger jetzt Steuerdelikte über ein anonymes Hinweisgebersystem anzeigen. Wie das Finanzministerium des Landes mitteilt, bietet das Portal, das seit dem 22.04.2025 unter https://anonymer-steuerhinweis.mf.niedersachsen.de/meldung verfügbar ist, einen sicheren und diskreten Kommunikationsweg, um sowohl namentliche als auch anonyme Hinweise abzugeben.
"Mit diesem neuen digitalen Angebot wollen wir vor allem die Bearbeitung anonymer Hinweise verbessern und eine bestehende Vollzugslücke schließen", so Niedersachsens Finanzminister Gerald Heere (Bündnisgrüne). "Bisher konnten die Kolleginnen und Kollegen in den Finanzämtern anonyme Hinweise häufig nicht ausreichend überprüfen, weil Rückfragen nicht möglich waren. Das wird nun anders: Jetzt können sie auch bei anonymen Meldungen gezielte Fragen zum angezeigten Sachverhalt stellen, ohne dass die Hinweisgebenden ihre Identität preisgeben müssen."
Mit der Einführung des Hinweisgebersystems hätten Bürger eine einfache und niedrigschwellige Möglichkeit, steuerrelevante Informationen auf vertraulichem Weg an die Behörden weiterzugeben, so das Finanzministerium Niedersachsen.
Finanzministerium Niedersachsen, PM vom 22.04.2025